Was ist industrie- und handelskammer?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in einer bestimmten Region vertritt. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung und somit unabhängig vom Staat. In Deutschland gibt es 79 IHKs, die alle Mitglieder der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind.

Aufgaben und Funktionen:

Die IHKs erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben, die sich in verschiedene Bereiche gliedern lassen:

  • Interessenvertretung: Die IHK vertritt die Interessen der Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie setzt sich für gute Rahmenbedingungen für Unternehmen ein und nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben.
  • Service und Beratung: Die IHK bietet ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Beratungen an. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Existenzgründung, Internationalisierung, Innovation und Förderprogrammen.
  • Aus- und Weiterbildung: Die IHK ist ein wichtiger Akteur in der Berufsausbildung. Sie organisiert Prüfungen, berät Betriebe und Auszubildende und bietet Weiterbildungskurse an.
  • Hoheitliche Aufgaben: Die IHK nimmt auch hoheitliche Aufgaben wahr, die ihr vom Staat übertragen wurden. Dazu gehören beispielsweise die Führung des Handelsregisters, die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und die Durchführung von Sachkundeprüfungen.

Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle Gewerbetreibenden obligatorisch, sofern sie nicht freiberuflich tätig sind oder einer Handwerkskammer angehören. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Grundlage der Ertragskraft des Unternehmens berechnet.

Organisation:

Die IHK ist demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder wählen eine Vollversammlung, die das höchste Organ der IHK ist. Die Vollversammlung wählt wiederum den Präsidenten und das Präsidium, das die IHK nach außen vertritt. Die Geschäftsführung der IHK obliegt einem Hauptgeschäftsführer.