Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in einer bestimmten Region vertritt. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung und somit unabhängig vom Staat. In Deutschland gibt es 79 IHKs, die alle Mitglieder der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind.
Aufgaben und Funktionen:
Die IHKs erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben, die sich in verschiedene Bereiche gliedern lassen:
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in der IHK ist für alle Gewerbetreibenden obligatorisch, sofern sie nicht freiberuflich tätig sind oder einer Handwerkskammer angehören. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Grundlage der Ertragskraft des Unternehmens berechnet.
Organisation:
Die IHK ist demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder wählen eine Vollversammlung, die das höchste Organ der IHK ist. Die Vollversammlung wählt wiederum den Präsidenten und das Präsidium, das die IHK nach außen vertritt. Die Geschäftsführung der IHK obliegt einem Hauptgeschäftsführer.
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